Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es,einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen. Hierzu gehören die Auskunft über Vornamen, Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift einzelner bestimmter Bürger.
Die Bürgerauskunft stellt Ihnen für private Zwecke eine einfache Melderegisterauskunft für Bayern auf diesen Seiten online zur Verfügung.
Für jede Melderegisterauskunft einer Gemeinde fallen Kosten an. Falls eine Person mehrfach umgezogen ist, fallen für jede Gemeinde, die dabei eine Melderegisterauskunft erteilt, die Kosten erneut an.
Grundpreis: 9,52 € (inkl. 19 % MwSt)
▼ Weitere Informationen zu den Kosten
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei einer Anfrage werden in einem ersten Schritt nur die Daten der von Ihnen angefragten Gemeinde eingeholt. Für diese Auskunft fällt die Meldeauskunftsgebühr einmal an (Grundpreis). Sie erhalten eine Antwort, ob die von Ihnen angefragte Person noch in dieser Gemeinde gemeldet oder ob sie verzogen ist. Bitte beachten Sie, dass Sie den Grundpreis bei einer Suchanfrage in jedem Fall bezahlen müssen.
Falls die von Ihnen gesuchte Person verzogen ist, können Sie diese Auskunft für eine weitere Gebühr einholen, wenn die gegenwärtige Adresse ermittelt werden kann. Die dadurch entstehende zusätzliche Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Gemeinden, deren Melderegister für diese Anfrage durchsucht werden müssen.
Beispiele:
Ist die angefragte Person 1-mal umgezogen, beträgt die zusätzliche Gebühr 9,52 €.
Ist die angefragte Person 2-mal umgezogen, beträgt die zusätzliche Gebühr 19,04 €.
Ist die angefragte Person 3-mal umgezogen, beträgt die zusätzliche Gebühr 28,56 €.
Diese zusätzlichen Kosten für weitere Informationen werden Ihnen angezeigt, bevor die kostenpflichtige Auskunft eingeholt wird. Sie können entscheiden, ob Sie die zusätzlichen Informationen für den angezeigten Aufpreis angezeigt haben möchten oder nicht.
Eine Anfrage wird auch dann berechnet, wenn aus folgenden Gründen mit Ihren Eingaben keine Adressauskunft erteilt werden kann:
- Es konnte keine Person ermittelt werden.
- Es wurden mehrere Personen ermittelt, womit keine eindeutige Identifizierung möglich war.
- Die angefragte Person hat eine Auskunftssperre eingetragen.
Das Ergebnis des Suchauftrags und die entstandenen Kosten sowie Abrechnungsinformationen werden Ihnen angezeigt. Bitte drucken Sie diese Informationen aus, da Ihnen diese nach Beendigung des Suchauftrages und Schließung der Sitzung nicht mehr zur Verfügung stehen.
Hinweis: Sie nutzen den Service der Bürgerauskunft häufig? Werden Sie Poweruser!
Fordern Sie hier Informationen zu Voraussetzungen und Konditionen an.
▼ Informationen zum Suchergebnis
Wenn Sie die kostenpflichtige Suche durchführen, wird Ihnen das Ergebnis der Suche angezeigt:
a) Kein Treffer
Sie erhalten keinen Treffer, wenn auf Ihre Angaben keine oder mehr als eine Person zutreffen.
Die entstandenen Kosten werden Ihnen angezeigt.
b) Treffer in der angefragten Gemeinde
Die Person wird in der angefragten Gemeinde gefunden. Die Informationen zur gesuchten Person werden angezeigt.
Die entstandenen Kosten werden Ihnen angezeigt.
c) Wegzug innerhalb Bayerns
Die Person wird in der angefragten Gemeinde gefunden, ist aber bekannt in eine andere bayerische Gemeinde verzogen.
Ihnen wird der noch zu zahlende Betrag angezeigt, wenn Sie die gegenwärtige Adresse der gesuchten Person erhalten möchten.
Pro angefragte Gemeinde entstehen Ihnen jeweils zusätzliche Kosten, wenn Sie die gegenwärtige Adresse angezeigt
bekommen möchten. Der angezeigte Betrag ist der Gesamtbetrag für die Anfrage in allen Gemeinden.
Wenn Sie die Adresskette nicht verfolgen möchten, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie erhalten für
den angezeigten Betrag die Wegzugsadresse der gesuchten Person.
Die bisher entstandenen Kosten werden Ihnen angezeigt.
d) Wegzug außerhalb Bayerns oder unbekannt verzogen
Die Person wird in der angefragten Gemeinde gefunden, ist aber außerhalb Bayerns oder unbekannt verzogen.
Sie erhalten, die Wegzugsadresse oder die zuletzt bekannte Adresse.
Die entstandenen Kosten werden Ihnen angezeigt.
e) Auskunftssperre
Darf die angefragte Person aus besonderen melderechtlichen Gründen nicht angezeigt werden, erhalten Sie ebenfalls keinen Treffer.
Auch diese Suchanfrage ist kostenpflichtig.
▼ Rechtliche Hinweise
Bei der hier angebotenen Bürgerauskunft handelt es sich um die Einfache Melderegisterauskunft nach §§ 44ff Bundesmeldegesetz (BMG), Ziff. 44ff Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV).
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) wurde von der Bayerischen Staatsregierung beauftragt, diesen Service online für alle Bürger zur Verfügung zu stellen.
▼ Datenschutz
Der Web-Server der AKDB wird betrieben durch das Rechenzentrum der AKDB, Hansastraße 12-16, 80686 München.
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang und gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhoben. Die erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der Durchführung Ihrer Anfrage und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verwendet und anschließend gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, wie wir den Datenschutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben wird:
Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
Die AKDB erhebt und speichert automatisch in ihren Server-Log-Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
- die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
- der Name der aufgerufenen Datei,
- das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
- die übertragene Datenmenge,
- der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.),
- die Beschreibung des verwendeten Webbrowsertyps bzw. des verwendeten Betriebssystems,
- die IP-Adresse des anfordernden Rechners,
- die Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
- die ID der Bürgerauskunft,
- die Ticket-ID,
- das Kassenzeichen,
- den Familiennamen sowie Vornamen der anfragenden Person.
- die Anschrift des Anfragenden,
- das Geburtsdatum des Anfragenden,
- die Abrechnungsdaten.
Die persönlichen Daten erheben wir von Ihnen jedoch nur, wenn Sie uns diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen. Sie sind nicht verpflichtet, uns persönliche Daten zur Verfügung zu stellen, um unsere Internet-Seite benutzen zu können. Allerdings können wir Ihnen ohne Angabe der persönlichen Daten die Bürgerauskunft nicht zur Verfügung stellen.
Die AKDB ist gesetzlich dazu verpflichtet, Anfragende zu identifizieren und unterliegt der Protokollierungspflicht bzgl. der Abfragen. Die Protokolldaten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgegebenen Zwecke verwendet. Protokolldaten sind 12 Monate aufzubewahren und zu sichern.
Zudem werden die gespeicherten persönlichen Daten zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt.
Eine Weitergabe von Abrechnungsdaten an Dritte findet ausschließlich zu mit der Bürgerauskunft in Zusammenhang stehenden Abrechnungszwecken statt. Die Abrechnungsdaten werden gelöscht, wenn sie für das Abrechnungsverfahren nicht mehr benötigt werden.
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E-Mail
Wenn Sie uns eine E-Mail-Anfrage zusenden, werden wir Ihre Daten ebenfalls speichern, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten oder der E-Mail-Adresse können Sie jederzeit widerrufen. Sie können jederzeit Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten Informationen erhalten.
Weitere Informationen
Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Wenn Sie daher weitere Fragen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten oder zum Datenschutz bei der AKDB haben, wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte:
Datenschutzbeauftragte der AKDB
Postfach 15 01 40
80042 München
Datenschutzbeauftragte
Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu finden: www.datenschutz-bayern.de. Das Telemediengesetz (TMG) finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)
▼ Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Anstalt für Kommunale
Datenverarbeitung in Bayern (nachfolgend Anbieter) und dem Nutzer der Bürgerauskunft.
2. Anbieter
Die Bürgerauskunft wird von der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung) in Bayern gegen Entgelt
online zur Verfügung gestellt.
Datenschutzrechtliche und melderechtliche Vorgaben werden durch den Anbieter beachtet.
3. Leistungsinhalt
Die Bürgerauskunft umfasst Name, Vorname, Doktortitel und Anschriften (einfache Melderegisterauskunft).
Die Auskunft wird nur erteilt, wenn die angefragte Person über die eingegebenen Suchkriterien eindeutig
identifiziert werden kann, die angefragte Person einer Auskunft über das Internet nicht widersprochen
hat und keine Auskunftssperren bestehen.
4. Entgelt und Abrechnung
Die Nutzung der Bürgerauskunft ist kostenpflichtig. Die Kosten bemessen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste.
Für die Nutzung der Bürgerauskunft werden elektronische Bezahlverfahren angeboten.
Voraussetzung für die Nutzung der Bürgerauskunft ist ein Wohnsitz in Deutschland. Bitte beachten
Sie, dass ein Widerruf des Suchauftrags nicht möglich ist, da die Leistung sofort erbracht wird.
Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
5. Haftungsausschluss
Die AKDB übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Bürgerauskunft.
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Bürgerauskunft nicht gewährleistet werden.
7. Weitergabe an Dritte
Der Nutzer verpflichtet sich, die über die Bürgerauskunft erhaltenen Informationen nicht an Dritte
gegen Entgelt weiterzugeben.
8. Support
Zur Unterstützung des Nutzers steht das Servicecenter der Bürgerauskunft für Anfragen zur Verfügung.
9. Schlussbestimmungen
Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des deutschen
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche ist München.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die
übrigen Bestimmungen nicht.
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