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Führungszeugnis

Für den Nachweis gegenüber Behörden oder für private Zwecke können Sie ein gebührenpflichtiges Führungszeugnis erhalten.

Die Anforderung eines Führungszeugnisses kann persönlich in der Behörde oder online erfolgen. Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser unmittelbar zugeschickt. Hierfür müssen Sie die Anschrift der Behörde und den korrekten Verwendungszweck angeben.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro.

In folgenden Fällen kann ein Führungszeugnis nicht online angefordert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an Ihre Meldebehörde:
- erweitertes Führungszeugnis (z.B. für eine Beschäftigung im kinder- und jugendnahen Bereich)
- gebührenfreies Führungszeugnis (z.B. für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder bei Mittellosigkeit)





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