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BadAibling
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Sterbeurkunde

Für Personen, die in der Stadt Bad Aibling verstorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sterbeurkunden nur beantragt werden können, bei denen das Sterbedatum nicht weiter als 30 Jahre in der Vergangenheit liegt. Sollten Sie eine Urkunde benötigen, bei der das Sterbedatum noch weiter in der Vergangenheit liegt, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Sterbeurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können: ▼

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen
- Familienname
- Geburtsort
- Geburtstag
- Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
- Letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Sterbeort
- Zeitpunkt des Todes

Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

Internationale Sterbeurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Sterbeurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Portokosten bei Postversand betragen 0,00 Euro.
Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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