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Unternehmenskonto anlegen

Sie möchten für ein Unternehmen oder eine andere Organisation schnell und einfach Online-Dienste der Verwaltung nutzen? Legen Sie ein Unternehmenskonto an und erledigen sie Verwaltungsvorgänge bequem und zeitsparend über das Internet. So können z.B. in vielen Kommunen Gewerbemeldungen vorgenommen oder Fahrzeuge an-, um- oder abgemeldet werden. Einmal hinterlegte Daten werden in dem Unternehmenskonto gespeichert. Sie müssen diese also nicht bei jedem Vorgang neu angeben. Über ein Postfach können bei der Nutzung von Online-Diensten Nachrichten von Behörden empfangen werden.

Um ein Unternehmenskonto anzulegen müssen Sie…

  • vertretungsberechtigte Person des Unternehmens bzw. der Organisation sein.
  • einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen.
  • ein privates Bürgerkonto mit Personalausweis bzw. elektronischem Aufenthaltstitel registriert haben und dort angemeldet sein. Falls Sie noch kein privates Bürgerkonto mit Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel angelegt haben, können Sie sich hier registrieren.

Das Anlegen eines Unternehmenskontos ist kostenfrei.

Um ein Unternehmenskonto anzulegen brauchen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
  • Ihre 6-stellige PIN
  • ein Kartenlesegerät oder ein geeignetes Smartphone
  • eine Software, für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Personalausweis bzw. Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel und Ihrem Computer, z. B. die kostenlose AusweisApp2

 

Sie können die AusweisApp2 unter ausweisapp.bund.de kostenlos herunterladen.

Rechtliche Hinweise hierzu finden Sie hier.

Wenn das Unternehmenskonto angelegt ist, können Sie sich dort anmelden. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an Ihrem privaten Bürgerkonto an.
  • Wechseln Sie über das Menü in das Unternehmenskonto.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr privates Bürgerkonto löschen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf das Unternehmenskonto.

Ich willige in die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Unternehmensdaten ein. Bei Anlage eines Unternehmenskontos werden folgende Unternehmensdaten bzw. Daten zur Organisation erhoben: Name des Unternehmens bzw. der Organisation, Rechtsform, Registernummer, Registerort, Anschrift und E-Mail-Adresse. Darüber hinaus können Sie freiwillig weitere Daten angeben wie z.B. Telefonnummer oder Bankverbindung des Unternehmens bzw. der Organisation.

Ich willige ein, dass eine Referenz zwischen dem Unternehmenskonto und meinem privaten Bürgerkonto gespeichert wird. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter auf das Unternehmenskonto zugreifen kann.

Die Daten werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium für Digitales zentral im Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Bei der Nutzung eines Online-Dienstes des BayernPortals können diese Daten an eine Behörde übermittelt werden. Keine Behörde kann von sich aus auf Ihre Unternehmensdaten bzw. die Daten der Organisation zugreifen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie Ihr Unternehmenskonto löschen.

Das Postfach des Unternehmenskontos dient bei der Nutzung von Online-Diensten zum Empfang von Nachrichten der Behörden. Im Postfach werden diese Nachrichten gespeichert.

Soweit die bei der Verwendung des Unternehmenskontos genutzten Online-Dienste kostenpflichtig sind, werden die Zahlungsdaten des Unternehmens bzw. der Organisation erhoben und verarbeitet (Name des Unternehmens bzw. der Organisation, Zahlungsart, Verwendungszweck und Zahlungsbetrag). Zur Abwicklung der Zahlung werden diese Daten an den Zahlungsprovider der Behörde weitergeleitet.

Mit dem Anlegen eines Unternehmenskontos für eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Zivilrechts versichert der Antragsteller, dass er hinsichtlich der Juristischen Person, für die er das Unternehmenskonto anlegt, vertretungsberechtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vertretungsberechtigung auf Vertrag (schriftlich oder mündlich) oder Gesetz beruht.
Eine weitere Überprüfung der Vertretungsberechtigung findet nicht statt.

Sollte der Antragsteller seine Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Juristischen Person verlieren, so muss er das Unternehmenskonto löschen.

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