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Unternehmenskonto beitreten

Das Unternehmen oder die Organisation, in dem oder der Sie arbeiten, verfügt bereits über ein Unternehmenskonto und Sie möchten über dieses Konto für das Unternehmen bzw. die Organisation Online-Dienste der Verwaltung nutzen? Dann können Sie den Zugang zu einem bestehenden Unternehmenskonto beantragen.

Um einem Unternehmenskonto beitreten zu können, …

  • muss für das Unternehmen oder die Organisation bereits ein Unternehmenskonto angelegt sein.
  • müssen Sie vertretungsberechtigte Person des Unternehmens oder der Organisation sein.
  • müssen Sie sich ein privates Bürgerkonto registriert haben und dort angemeldet sein. Falls Sie noch kein privates Bürgerkonto registriert haben, können Sie sich hier registrieren.

 

Das Unternehmenskonto können Sie nach erfolgreicher Freischaltung durch den Administrator des Unternehmenskontos nutzen.

Wenn Sie dem Unternehmenskonto beigetreten sind, können Sie sich am Unternehmenskonto anmelden. Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Melden Sie sich an Ihrem privaten Bürgerkonto an.
  • Wechseln Sie über das Menü in Ihr Unternehmenskonto.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihr privates Bürgerkonto löschen, haben Sie keinen Zugriff mehr auf das Unternehmenskonto und dessen Postfach.

Ich willige ein, dass eine Referenz zwischen dem Unternehmenskonto und meinem privaten Bürgerkonto gespeichert wird. Damit wird sichergestellt, dass kein Unbefugter auf das Unternehmenskonto zugreifen kann.

Die Daten werden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zentral im Rechenzentrum der AKDB gespeichert.

Das Postfach des Unternehmenskontos dient bei der Nutzung von Online-Diensten zum Empfang von Nachrichten der Behörden. Im Postfach werden diese Nachrichten gespeichert.

Soweit die von Ihnen mit dem Unternehmenskonto genutzten Online-Dienste kostenpflichtig sind, werden die Zahlungsdaten des Unternehmens erhoben und verarbeitet (Name des Unternehmens bzw. der Organsation, Zahlungsart, Verwendungszweck und Zahlungsbetrag). Zur Abwicklung der Zahlung werden diese Daten an den Zahlungsprovider der teilnehmenden Behörde weitergeleitet.

Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
Die AKDB erhebt und speichert automatisch in ihren Server-Log-Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

  • die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • der Name der aufgerufenen Datei,
  • das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
  • die übertragene Datenmenge,
  • der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.),
  • die Beschreibung des verwendeten Webbrowsertyps bzw. des verwendeten Betriebssystems,
  • die IP-Adresse des anfordernden Rechners,
  • die Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
  • die ID der Bürgerauskunft,
  • die Ticket-ID,
  • das Kassenzeichen,
  • den Familiennamen sowie Vornamen der anfragenden Person.

Die persönlichen Daten erheben wir von Ihnen jedoch nur, wenn Sie uns diese Informationen freiwillig zur Verfügung stellen. Sie sind nicht verpflichtet, uns persönliche Daten zur Verfügung zu stellen, um unsere Internet-Seite benutzen zu können. Allerdings können wir Ihnen ohne Angabe der persönlichen Daten die Bürgerauskunft nicht zur Verfügung stellen. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt, ein Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt. Eine Weitergabe von Abrechnungsdaten an Dritte findet ausschließlich zu mit der Bürgerauskunft in Zusammenhang stehenden Abrechnungszwecken statt. Die Daten werden gelöscht, wenn sie für das Abrechnungsverfahren nicht mehr benötigt werden.

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Datenschutzbeauftragte der AKDB
Postfach 15 01 40
80042 München
Datenschutzbeauftragte

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu finden: www.datenschutz-bayern.de. Das Telemediengesetz (TMG) finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Mit dem Beitritt zu einem Unternehmenskonto für eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Zivilrechts versichert der Antragsteller, dass er hinsichtlich der Juristischen Person, für die er zu einem Unternehmenskonto beitritt, vertretungsberechtigt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vertretungsberechtigung auf Vertrag (schriftlich oder mündlich) oder Gesetz beruht.
Eine weitere Überprüfung der Vertretungsberechtigung findet nicht statt.

Sollte der Antragsteller seine Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Juristischen Person verlieren, so muss er seinem Zugang zu dem Unternehmenskonto löschen.

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