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Fuerstenstein
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Wohnungsgeberbestätigung

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen


Hinweise:
  • Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
  • Sie können hier den Einzug eines Mieters online melden.
  • Sie erhalten am Ende des Dienstes ein sog. „Zuordnungsmerkmal“, das Sie Ihrem Mieter zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.

Dieser Service ist kostenfrei.





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