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Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen.

Persönliches Erscheinen bei der Meldebehörde ist weiterhin erforderlich. Führen Sie bitte bei Ihrem persönlichen Besuch beim Einwohnermeldeamt die Personalausweise/Pässe aller mitziehenden Familienmitglieder mit sich. Bitte beachten Sie, dass Kinder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr im Rahmen der Familie abgemeldet werden können, sondern den Abmeldevorgang selbst vornehmen müssen.

Eine Abmeldebestätigung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Einwohnermeldeamt.





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