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Ingolstadt

Fragen, Wünsche? 0841 3050 | buergeramt@ingolstadt.de

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Voranzeige einer Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen deutschen Stadt/Gemeinde nach Ingolstadt ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Stadt Ingolstadt erfolgen. Hier wird auch die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis und/oder Reisepass eingetragen. Durch die Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen und bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt treten. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Vorsprache kann sich dadurch verkürzen.

Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugswohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorlegen. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.ingolstadt.de/formulare. Die Wohnungsgeberbestätigung ist auch bei Bezug durch den Eigentümer erforderlich!

Für die Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

- per E-Mail: buergeramt@ingolstadt.de
- per Post: Bürgeramt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt

Nur wenn Sie uns eine Wohnungsgeberbestätigung übermittelt haben, können wir Ihre Anmeldung bearbeiten!

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