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Bescheid-Widerspruch

Hier können Sie rechtswirksam einen Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer Kommune einlegen.

Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher.

Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos.

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Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben nach § 3a Abs. 2 Satz 4 VwVfG, Art. 3a Abs. 2 Satz 4 BayVwVfG für die rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs.

Bitte beachten Sie: Eine rechtswirksame Einlegung eines Widerspruchs per (einfacher) E-Mail ist nicht möglich.

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