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Datenschutzerklärung nach DSGVO

Datenschutzerklärung

Information und Kenntnisnahme der Erhebung von personenbezogenen Daten

(Art. 12 und 13 DSGVO)

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Zulassung, Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Umschreibung oder Abmeldung der Fahrzeuge; Änderung der Fahrzeug- oder Zulassungsdaten; Ausstellung von Fahrzeugdokumenten oder Ersatz-Fahrzeugdokumenten.

Einleitung von Verwaltungsakten bei technischem Mangel, HU- ,SP-Überschreitung, Adressenänderung, Verkaufsanzeige, Versicherungsanzeige, Steuer- und Gebührenrückstand, Zuteilung roter Dauerkennzeichen (Händler und dgl.) und roter Oldtimerkennzeichen.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landratsamt Aichach-Friedberg&; Münchener Straße 9 in 86551 Aichach.

Telefon 0 82 51 9 20, E.Mail poststelle@lra-aic-fdb.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter Landkreis Aichach-Friedberg&; Münchener Straße 9 in 86551 Aichach

E.Mail : datenschutzbeauftragter@lra-aic-fdb.de Telefon : 0 82 51 9 23 22

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck erhoben: Rechtsgrundlagen für die Erhebung Ihrer Daten: Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Kraftfahrtbundesamt; Zollämter; Versicherung; andere Behörden; insbesondere Zulassungsbehörden, Polizei, Gerichte, Sozialämter und Berufsgenossenschaften; fahrzeugfinanzierende Banken und sonstige berechtigte Dritte.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen

An ein Drittland außerhalb der EU und an internationale Organisationen werden keine personenbezogenen Daten übermittelt; Anfragen über straßenverkehrsrechtliche Verkehrsverstöße werden jedoch beantwortet.

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Die Löschfristen richten sich nach den Aufbewahrungsfristen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18,20-23 zu: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus: DSGVO, BayDSG-E i.V.m. mit Straßenverkehrsgesetz (StVG) , Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) , Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) , Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) , Bayerisches Kostengesetz (BayKG).

Sonderfall: Informationspflichten für den Fall einer späteren Zweckänderung

Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten,für einen anderen Zweck weiter zu verarbeiten als den,für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden,so stellt das Landratsamt Aichach-Friedberg der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck zur Verfügung.

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