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Wiederzulassung eines Fahrzeugsauf dieselbe Halterin / denselben Halter, im selben Zulassungsbezirk und mit demselben KennzeichenMit diesem Service können Sie die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs ab sofort online beantragen, wenn Sie im selben Zulassungsbezirk wie zum Zeitpunkt der Abmeldung Ihres Fahrzeugs wohnen sowie die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für eine Wiederzulassung erfüllen. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Bitte beachten Sie, dass eine Wiederzulassung mit einem bisherigen Saisonkennzeichen aus gesetzlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann! Leider betrifft das auch Elektrokennzeichen und historische Kennzeichen. Ihre Vorteile
Hinweise
Voraussetzungen und benötigte UnterlagenEine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen können Sie hier herunterladen: Voraussetzungen Fahrzeug-Wiederzulassung |