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Fahrzeugzulassung - Bescheid abholen und losfahren

Wenn Sie im Bürgerservice-Portal einen Online-Zulassungsantrag für Ihr Fahrzeug durchgeführt haben, können Sie im Anschluss hier den Bescheid innerhalb von 30 Minuten abrufen. 

  • Öffnen Sie den Bescheid und drucken Sie ihn aus.
  • Legen Sie den Ausdruck zu Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Sie können danach sofort losfahren (außer natürlich bei einer Fahrzeugabmeldung).

Bitte beachten Sie, dass derzeit das Ausdrucken eines Online-Bescheids nur für Fahrzeugabmeldungen möglich ist; und nur insofern keine Antragshindernisse bestehen.

Für alle anderen Vorgänge ist diese Funktion aufgrund gesonderter Regelungen während der Corona-Situation aktuell nicht freigeschaltet.

Hinweise

Dieser Service ist kostenlos.

Dieser Service bietet Ihnen Dokumente an. Um diese öffnen zu können, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, wie zum Beispiel den Acrobat Reader (c). Sie können ihn hier kostenfrei beziehen: https://get.adobe.com/de/reader

Wir empfehlen Ihnen, sich für diesen Service mit Ihrem Konto im Bürgerservice-Portal anzumelden. Ihnen werden dann alle Belege und Bestätigungen in Ihrem Konto gespeichert, so dass sie jederzeit an einer zentralen Stelle zur Verfügung stehen.
Falls Sie noch kein Konto im Bürgerservice-Portal besitzen, können Sie es hier kostenfrei anlegen.

Für diesen Dienst ist die Online-Ausweisfunktion erforderlich, da Sie sich damit sicher elektronisch ausweisen können. Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.

  • Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
  • Des weiteren muss an Ihrem Rechner ein Kartenlesegerät angeschlossen sein und
  • die AusweisApp muss installiert sein
  • Bitte achten Sie darauf, dass die AusweisApp auch gestartet ist.
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