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Willkommen in Ihrer Online-Zulassungsbehörde

 

Aufgrund der Corona-Krise darf dieser Fachdienst derzeit auch ohne elektronischen Ausweis genutzt werden. Sie benötigen lediglich ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort. Falls Sie noch kein Servicekonto besitzen, können Sie sich hier neu registrieren.   

Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Wie das geht?

  • Mit Hilfe weniger Angaben füllen Sie den Online-Antrag aus und speichern ihn ab. Sie können in einer Sitzung bis zu 5 Anträge speichern.
  • Im Anschluß gehen Sie zur Kasse und entrichten die Gebühren online.
  • Wir schicken danach den Antrag an Ihre Zulassungsbehörde.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vorgang danach mit sofortiger Wirkung direkt im Portal ausführen, indem Sie hier Ihren Online-Bescheid abrufen.  Der Online-Bescheid ist eine PDF-Datei, die Sie mit dem Acrobat-Reader TM öffnen können. 
  • Falls es sich um einen Zulassungsvorgang handelt, drucken Sie den Online-Bescheid bitte aus und legen Sie ihn zu Ihrer Zulasssungsbescheinigung Teil I. Das berechtigt Sie zum "sofortigen Losfahren" im Inland für maximal 10 Tage oder bis Sie Post von Ihrer Behörde erhalten haben. 

Nach ca. 3-5 Werktagen erhalten Sie in jedem Fall Post von Ihrer Zulassungsbehörde. Die Sendung enthält alle notwendigen Dokumente und Unterlagen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ggf. benötigte Kennzeichenschilder von Ihnen selbst bei einem zertifizierten Schilderprägebetrieb zu besorgen sind.

Voraussetzungen

Alle Vorgänge
  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen die Gebühren für den Antrag/die Anträge online entrichten, indem Sie zur Kasse gehen bezahlen. Unbezahlte Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Sie werden zur Eingabe von Sicherheitscodes aufgefordert. Damit weisen Sie nach, dass Sie die Berechtigung zur Antragstellung haben. Ohne diesen Nachweis können Sie keinen Online-Antrag stellen.
Alle Fahrzeugzulassungen
(Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Eintrag einer Adressänderung)
  • Die Online-Zulassung ist derzeit nur für Privatpersonen und nur von der fahrzeughaltenden Person selbst möglich. (Für die Zulassung von Firmenfahrzeugen oder eine Zulassung in Vertretung für eine andere Person ist eine Vollmacht notwendig. Dafür fehlen noch die gesetzlichen Vorgaben, wie das online abgebildet werden kann.)
  • Sie stellen den Online-Antrag in dem Portal der Zulassungsbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt Ihres Wohnorts.
  • Sie sind volljährig. (Für die Zulassung eines Fahrzeugs durch eine minderjährige Person ist die Einverständniserklärung durch einen gesetzlichen Vertreter notwendig. Das kann online nicht abgebildet werden.)
  • Das Fahrzeug hat ein Standardkennzeichen (schwarze Schrift auf weißem Grund). Kein Wechselkennzeichen, Saisonkennzeichen, Elektro- oder historisches Kennzeichen.
  • Sie benötigen die eVB-Nummer einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug (Ausnahme: Eintrag einer Adressänderung).
  • Es sind keine Änderungen der Fahrzeugdaten im Vergleich zu den bisher erfassten Daten oder bei Erstzulassung im Vergleich zu den Daten der Übereinstimmungsbescheinigung erfolgt.
  • Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung, die noch mindestens einen  Monat gültig ist. Falls für das Fahrzeug zutreffend, gilt das entsprechend auch für eine Sicherheitsprüfung.
  • Sie haben eine gültige Bankverbindung, mit dem Sie ein SEPA-Mandat zur Einbeziehung der KFZ-Steuer erteilen.
Nur Fahrzeugabmeldungen
  • Das Fahrzeug kann online nur am Portal der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet werden.
Fahrzeugabmeldungen,
alle Umschreibungen eines angemeldeten Fahrzeugs mit Halterwechsel und/oder Wechsel des Kennzeichens
  • Sie benötigen die Sicherheitscodes aller Kennzeichenschilder des Fahrzeugs. (Diese Kennzeichenschilder werden seit 2015 ausgegeben. Falls Ihre Kennzeichenschilder keinen Sicherheitscode aufweisen, können Sie die links aufgeführten Anträge leider nicht online stellen.)
Neuzulassungen,
alle Zulassungen mit Halterwechsel und/oder Wechsel des Kennzeichens
  • Sie benötigen den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II. (Diese Dokumente werden seit 2018 ausgegeben. Falls Ihr Dokument keinen Sicherheitscode aufweist, können Sie die links aufgeführten Zulassungen leider nicht online beantragen.)
Fahrzeugabmeldungen,
alle Fahrzeugzulassungen außer Neuzulassung
  • Zum Fahrzeug und zur eingetragenen fahrzeughaltenden Person dürfen keine Auskunftssperren eingetragen sein.
  • Sie benötigen den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I.  (Diese Dokumente werden seit 2015 ausgegeben. Für Fahrzeuge mit älteren Dokumenten können leider keine Online-Anträge gestellt werden.)
Nur Neuzulassungen
  • Das CoC-Dokument ("EG-Übereinstimmungsbescheinigung" oder "EU-Typgenehmigung") zum Fahrzeug muss online vorliegen. Die Online-Neuzulassung von unmotorisierten Fahrzeugen wie Anhänger etc. ist deshalb in der Regel nicht möglich; für diese Fahrzeuge liegt das Dokument meistens nicht online vor.   

Hinweise

Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich jeweils nach dem gewünschten Vorgang.

Dieser Service bietet Ihnen Dokumente an. Um diese öffnen zu können, benötigen Sie einen PDF-Betrachter, wie zum Beispiel den Acrobat Reader (c). Sie können ihn hier kostenfrei beziehen: https://get.adobe.com/de/reader

Vereinfachte Nutzung ohne elektronischen Ausweis

Aufgrund der Corona-Krise darf dieser Fachdienst derzeit auch ohne elektronischen Ausweis genutzt werden.

Sie benötigen lediglich ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort. Falls Sie noch kein Servicekonto besitzen, können Sie sich hier neu registrieren.   

Nutzung mit elektronischem Ausweis

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, aber vorerst können Sie diesen Service leider noch nicht in Verbindung mit einem Bürgerkonto verwenden, falls Sie sich mit einem elektronischen Ausweis authentifizieren wollen.
Bitte melden Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Konto ab und melden Sie sich neu über Zugang ohne Registrierung an.

Für diesen Dienst ist die Online-Ausweisfunktion erforderlich, da Sie sich damit sicher elektronisch ausweisen können. Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.

Des Weiteren benötigen Sie ein Lesegerät für Ihren Ausweis (bspw. an einem Rechner mit angeschlossenen Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit NFC) und die AusweisApp muss installiert und gestartet sein.

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