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Gewerbezentralregister

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten.

Die Anforderung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person kann persönlich in der Behörde oder online erfolgen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister enthält Informationen darüber, ob Gewerbetreibende gegen gewerbliche Bestimmungen verstoßen haben.

Wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser unmittelbar zugeschickt. Hierfür müssen Sie die Anschrift der Behörde und den korrekten Verwendungszweck angeben.

Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.

Für eine juristische Person kann die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nicht online angefordert werden. Bitte wenden Sie sich hierzu persönlich an Ihre Meldebehörde.





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