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Aufenthaltsbescheinigung

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Aufenthaltsbescheinigung erhalten.

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen.

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro.

Die gebührenfreie Anforderung einer Aufenthaltsbescheinigung (z. B. für das Wohnungsamt) kann nicht online erfolgen. Wenden Sie sich hierzu bitte persönlich an Ihre Meldebehörde.



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