Loading...
Abort
  • Hier AnmeldenMein Konto
    • Anmelden
    • Unternehmenskonto anlegen
      • Noch kein Bürgerkonto? Hier Registrieren
      • Zugang ohne Registrierung
    • Sitzung beenden
Steinach
Sie sind hier: Bürgerservice / Voranzeige einer Anmeldung
Cookies müssen zugelassen sein
In Ihrem Browser sind Cookies derzeit blockiert. Cookies müssen zugelassen werden, damit Sie das Bürgerservice-Portal benutzen können.
Cookies sind kleine, auf Ihrem Computer gespeicherte Textdateien, mit denen Bürgerservice-Dienste erkennen, dass Sie angemeldet sind.
Wie Sie Cookies zulassen, erfahren Sie in der Onlinehilfe zum Webbrowser.
zurück zur Startseite

Voranzeige einer Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Steinach ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Gemeinde Steinach erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen.

Durch diese Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung kann sich dadurch verkürzen.

Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt.

Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Bestätigung des Vermieters bei der Meldebehörde vorlegen. Bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung kann die Bearbeitung der Anmeldung nicht abgeschlossen werden.

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Bürgerservice
Meldebescheinigung
Ausweis-Statusabfrage
Übermittlungssperren
Umzug innerhalb
Voranzeige einer Anmeldung
Briefwahl-Antrag
Führungszeugnis
Gewerbezentralregister
Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung ins Ausland
Bürgerauskunft
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Sterbeurkunde
Sicherer Dialog
Steinach
Startseite | Kontakt | Impressum
Messages
Error
Warning
Information
OK