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Abmeldung ins Ausland

Wenn Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind und ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen.

Die Abmeldung können Sie bereits 14 Tage vor Ihrer Ausreise vornehmen.

Sollten Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, erscheinen Sie bitte hierzu persönlich in der Meldebehörde. Die Abmeldebestätigung ist bei einem Wiederzuzug nach Deutschland der künftigen Meldebehörde vorzulegen.

Eine Abmeldung ins Ausland für deutsche Staatsangehörige ist online nicht möglich, da hierzu ein Eintrag in Ihrem Personalausweis und Reisepass erforderlich ist.





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