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Voranzeige einer AnmeldungWenn Sie aus einer anderen Stadt / Gemeinde nach Wertingen ziehen, können Sie hier vorab Ihre Daten elektronisch an die Meldebehörde senden. Die endgültige Anmeldung muss danach noch persönlich bei der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen erfolgen. Dort wird die Änderung der Anschrift in Ihren Personalausweis eingetragen. Durch diese Voranzeige brauchen Sie in der Regel keinen Meldeschein mehr auszufüllen. Die Meldebehörde kann Ihre Daten bereits vorerfassen. Ihr Zeitaufwand bei der persönlichen Anmeldung kann sich dadurch verkürzen. Die Voranzeige kann nur erfolgen, wenn es sich bei der Wegzugs-Wohnung um Ihren Hauptwohnsitz handelt. Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Bestätigung des Vermieters bei der Meldebehörde vorlegen. Bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung kann die Bearbeitung der Anmeldung nicht abgeschlossen werden. Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei. |
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