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Eheurkunde

Für Personen, die in Würzburg, Reichenberg, Randersacker, Theilheim und Zell a.Main geheiratet haben, können Sie hier online eine Eheurkunde beantragen.

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Eheurkunde für Geschwister beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Falls Sie eine Eheurkunde für eine andere Person (Onkel, Tante, Neffen, Nichten, sonstige Verwandte oder dritte Person) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

In diesen Fällen bitten wir Sie, uns Ihre Urkundenanforderung mit den entsprechenden Nachweisen auf dem Postweg, per Fax an (0931) 37 3421 oder per E-Mail an urkunden@stadt.wuerzburg.de zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Eheregister nur für die letzten 80 Jahre führt. Weiter zurückliegende Urkunden befinden sich im Stadtarchiv der Stadt Würzburg (stadtarchiv@stadt.wuerzburg.de) bzw. im Archiv der jeweiligen Gemeinde (Reichenberg, Randersacker, Theilheim und Zell a.Main). Bitte wenden Sie sich direkt dorthin.

Im Stadtgebiet Würzburg wurden sämtliche Personenstandseinträge im Jahr 1945 durch Kriegseinwirkung vernichtet. Die Bestände konnten bisher nicht vollständig erneuert werden. Sollten Sie einen Personenstandseintrag aus der Zeit vor 1945 benötigen, empfehlen wir Ihnen vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter (0931) 37-2865, -2412, -2574, -2417.

Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können: ▼

Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Scheidung, Tod, Kirchenaustritt).

Internationale Eheurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Eheurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Eheurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Eheurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Portokosten bei Postversand betragen 0,00 Euro.
Eine Eheurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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