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Sterbeurkunde

Für Personen, die in Würzburg, Reichenberg, Randersacker, Theilheim und Zell a.Main gestorben sind, können Sie hier online eine Sterbeurkunde beantragen.

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Sterbeurkunde für Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Sterbeurkunde für Geschwister beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Falls Sie eine Geburtsurkunde für eine andere Person (Onkel, Tante, Neffen, Nichten, sonstige Verwandte oder dritte Person) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

In diesen Fällen bitten wir Sie, uns Ihre Urkundenanforderung mit den entsprechenden Nachweisen auf dem Postweg, per Fax an (0931) 37 3421 oder per E-Mail an urkunden@stadt.wuerzburg.de zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Sterberegister nur für die letzten 30 Jahre führt. Weiter zurückliegende Urkunden befinden sich im Stadtarchiv der Stadt Würzburg (stadtarchiv@stadt.wuerzburg.de) bzw. im Archiv der jeweiligen Gemeinde (Reichenberg, Randersacker, Theilheim und Zell a.Main). Bitte wenden Sie sich direkt dorthin.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter (0931) 37-2865, -2412, -2574, -2417.

Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können: ▼

Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- Vornamen
- Familienname
- Geburtsort
- Geburtstag
- Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
- Letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Sterbeort
- Zeitpunkt des Todes

Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister enthält alle Angaben aus der Sterbeurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z.B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

Internationale Sterbeurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Eine standardmäßige internationale Sterbeurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8.September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.

Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Sterbeurkunde beträgt 12,00 Euro.
Die Portokosten bei Postversand betragen 0,00 Euro.
Eine Sterbeurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
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